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Kranken­kassen­aner­kennung

Der Patient benötigt eine Komplementärmedizin-Zusatzversicherung.

Die Krankenkassenanerkennung wird direkt durch den BICOM Bioresonanz-Therapeuten bei EMR oder ASCA beantragt.

Diese beiden Registrierstellen geben die erforderliche medizinische Grundausbildung vor sowie die Ausbildung in Bioresonanz.

Die Ausbildung in Bioresonanz ist durch unsere eigenen Seminare möglich, d.h. die entsprechenden Ausbildungsstunden werden durch uns bestätigt und sind anerkannt.

Viele Therapeuten verzichten bewusst auf die Krankenkassenanerkennung und rechnen privat ab.

REGUMED
Regulative Medizintechnik GmbH
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6003 Luzern

Tel. 041 854 30 90
Fax 041 854 30 99

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Die BICOM Bioresonanz-Therapie gehört ebenso wie z.B. die Homöopathie, die Akupunktur und andere Naturheilverfahren in den Bereich der Erfahrungsheilkunde. Die wesentlichen Grundlagen des Denkmodells zur Bioresonanz-Therapie werden durch die neuesten Erkenntnisse in der Quanten- und Biophysik bestätigt, jedoch von der derzeit herrschenden Lehrmeinung der Schulmedizin noch nicht akzeptiert.

Alle getroffenen Aussagen über Wirkungen, Eigenschaften und Indikationen beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungswerten mit der BICOM Bioresonanz-Therapie selbst.