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Krankenkassen­anerkennung

Bei vielen Therapeuten können die Kosten für die BICOM Bioresonanz-Therapie über die Krankenkasse mit Komplementärmedizin-Zusatzversicherung abgerechnet werden.

Für detaillierte Auskünfte wenden Sie sich bitte an Ihren Therapeuten.

REGUMED
Regulative Medizintechnik GmbH
Obergütschhalde 9
6003 Luzern

Tel. 041 854 30 90
Fax 041 854 30 99

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Die BICOM Bioresonanz-Therapie gehört ebenso wie z.B. die Homöopathie, die Akupunktur und andere Naturheilverfahren in den Bereich der Erfahrungsheilkunde. Die wesentlichen Grundlagen des Denkmodells zur Bioresonanz-Therapie werden durch die neuesten Erkenntnisse in der Quanten- und Biophysik bestätigt, jedoch von der derzeit herrschenden Lehrmeinung der Schulmedizin noch nicht akzeptiert.

Alle getroffenen Aussagen über Wirkungen, Eigenschaften und Indikationen beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungswerten mit der BICOM Bioresonanz-Therapie selbst.

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